Das Privatinsolvenzverfahren
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Das Privat-
insolvenzverfahren
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Sind Sie mit einer finanziellen Krise konfrontiert und suchen kompetente Unterstützung im Bereich Insolvenzrecht?

In solchen Situationen ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen dabei hilft, Ihre finanzielle Situation zu bewältigen und eine erfolgreiche Sanierung anzustreben. Unsere Fachanwälte für Insolvenzsrecht verstehen die Komplexität des Regelinsolvenzverfahrens und begleiten Sie mit umfangreichem Fachwissen in jeder Phase einer Krise und eines Insolvenzverfahrens.

Mit unserer tiefgreifenden Kenntnis des Insolvenzrechts entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Unser fundiertes Verständnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte ermöglicht es uns, effektive Strategien zu entwickeln, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir sind Ihre verlässlichen Partner und setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein.

Unsere Leistungen für Sie stellen sich im Rahmen des Ablaufs eines Privatinsolvenzverfahrens wie folgt dar:

  1. Erstberatung und Analyse: Wir beginnen mit einer ausführlichen Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation analysieren und Ihre Ziele und Wünsche verstehen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Weg zur Restschuldbefreiung.
  2. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Wir helfen, den vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen und können dessen Durchführung bei einem Scheitern auch bescheinigen.
  3. Antragsstellung: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für das Regelinsolvenzverfahren. Wir stellen sicher, dass er den rechtlichen Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Informationen enthält.
  4. Verfahrenseröffnung: Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Verfahrenseröffnung durch das Insolvenzgericht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie durch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters geschützt. Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie werden gestoppt.
  5. Gläubigerversammlung und Gläubigerbefriedigung: Im Laufe des Verfahrens findet eine Gläubigerversammlung statt, bei der die Gläubiger über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Der Insolvenzverwalter verwertet das vorhandene Vermögen und befriedigt die Gläubiger nach bestimmten Regeln. Wir prüfen für Sie, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht.
  6. Sanierungsplan oder Abwicklung: Je nach Situation wird ein Sanierungsplan erarbeitet, der eine nachhaltige Neuausrichtung ermöglicht, oder das Verfahren wird zur Abwicklung und Verteilung der Insolvenzmasse genutzt.
  7. Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung: Nach erfolgreicher Umsetzung des Sanierungsplans oder nach Ablauf der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung beantragt werden. Dabei werden die verbliebenen Schulden erlassen, und Sie erhalten eine neue finanzielle Perspektive.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich. Als erfahrene Insolvenzverwalter und Insolvenzberater haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich durch schwierige Zeiten geführt und ihnen geholfen, eine nachhaltige Neuausrichtung zu erreichen. Unser umfassendes Fachwissen, unsere analytische Herangehensweise und unsere ausgeprägte Verhandlungsgeschicklichkeit sind die Eckpfeiler unseres Erfolgs.

Wir wissen, dass eine Insolvenz eine enorme Belastung für alle Beteiligten darstellt. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine einfühlsame und persönliche Betreuung. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser herausfordernden Zeit Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, analysieren Ihre Situation sorgfältig und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmöglichen Lösungen.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Insolvenzrecht. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Phase beizustehen und Ihnen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ebnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und starten Sie Ihre finanzielle Neuausrichtung mit unserem professionellen Team.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch nach vorheriger terminlicher Absprache zur Verfügung!

06432-64580 in Diez
0261-9144360 in Koblenz
06436-4013118 in Dornburg

oder per E-Mail an
verwaltung@seehaus-brands.de

Privatinsolvenzverfahren
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§ 304 InsO bestimmt den Personenkreis, für den die Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens gelten sollen. Dieses soll den Verbrauchern vorbehalten bleiben, weil nur bei ihnen nach Vorstellung des Gesetzgebers die regelmäßig überschaubare Verschuldensstruktur die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens rechtfertigen soll.

Mit der Frage, wem der Zugang zum Restschuldbefreiungsverfahren offen steht, hat die Bestimmung der statthaften Verfahrensart nichts zu tun: Die Erteilung der Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Verfahrensart als Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenz-Verfahren jede natürliche Person beantragen (vgl. dazu die Ausführungen unter Restschuldbefreiungsverfahren).

Voraussetzung für den schriftlichen zu stellenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern, was gemäß § 305 (1) Nr. 1 InsO von einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder behördlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen zu bescheinigen ist.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch nach vorheriger terminlicher Absprache zur Verfügung!

06432-64580 in Diez
0261-9144360 in Koblenz
06436-4013118 in Dornburg

oder per E-Mail an
verwaltung@seehaus-brands.de

Unser Experte zum Thema Insolvenzverwaltung:
Rechtsanwalt Sascha Rudolf Seehaus
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2007
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands seit 2013
Unser Experte zum Thema Insolvenzverwaltung:
Rechtsanwalt Alexander Brands
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2009
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands seit 2013