Das Restschuldbefreiungsverfahren
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Das Restschuld-
befreiungsverfahren

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Wir wissen, dass die Thematik des Restschuldbefreiungsverfahrens komplex sein kann. Deshalb möchten wir Ihnen eine klare Erklärung bieten: Gemäß § 1 der Insolvenzordnung (InsO) dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös gleichmäßig verteilt wird. Für den redlichen Schuldner besteht zudem die Möglichkeit, sich durch das Restschuldbefreiungsverfahren von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.

Die Dauer des Restschuldbefreiungs-Verfahrens wurde ab dem 1. Oktober 2020 auf drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens verkürzt. Dabei ist der Eingang des Antrags bei Gericht maßgeblich für die Laufzeit.

Das Restschuldbefreiungsverfahren nach den §§ 286 ff. ist in zwei Teile gegliedert und erstreckt sich über die gesamte Abtretungsfrist gemäß § 287 Abs. 2 InsO, also drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
 

Restschuldbefreiungsverfahren
Abschnitt 1

Der erste Abschnitt des Verfahrens, das förmliche Insolvenzverfahren, beginnt mit der Eingangsentscheidung auf Antrag des Schuldners. Diese Entscheidung wird in der Regel mit dem Eröffnungsbeschluss verbunden. Das Insolvenzgericht kündigt die Restschuldbefreiung an, nachdem eine vorläufige Prüfung der Sperrfristen und das Nichtvorliegen offensichtlicher Versagungsgründe erfolgt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schuldner seine Pflichten und Obliegenheiten im Verfahren erfüllt. Nach Abschluss der Vermögensverwertung und Forderungsprüfung endet dieser erste Abschnitt mit einem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gemäß § 289 Abs. 2 InsO.
 

Restschuldbefreiungsverfahren
Abschnitt 2

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durchläuft der Schuldner in der Regel einen zweiten Abschnitt, die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese endet spätestens drei Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 287 Abs. 2 InsO, es sei denn, die Restschuldbefreiung wurde bereits zuvor versagt.

In dieser herausfordernden Phase stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte mit fundiertem Fachwissen und professioneller Beratung zur Seite. Wir begleiten Sie durch das gesamte Restschuldbefreiungsverfahren und unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Zukunft wieder in den Griff zu bekommen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, eine erfolgreiche Neuausrichtung zu erreichen und Ihre restlichen Verbindlichkeiten zu bewältigen.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Insolvenzrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation und begleiten Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch nach vorheriger terminlicher Absprache zur Verfügung!

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  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2007
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands seit 2013
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  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2009
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