UNTERNEHMENSINSOLVENZEN
Unsere Leistungen für Unternehmer

Ein Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Es handelt sich um ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d.h. es unterliegt grundsätzlich das gesamte schuldnerische Vermögen dem Insolvenzbeschlag. Der Insolvenzverwalter sichert und verwertet das Vermögen und verteilt es – nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten – gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger, deren angemeldete Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt worden sind.

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Für Unternehmen gibt es auch die Möglichkeit der Sanierung in einem sog. Eigenverwaltungsverfahren. Seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen gibt es die Möglichkeit eines vorl. Eigenverwaltungsverfahren bzw. eines Schutzschirmverfahrens. Das Institut der Eigenverwaltung wurde insgesamt gestärkt (vgl. dazu unseren Beitrag zur Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren).

Regelinsolvenz vs. Verbraucherinsolvenz

Die Insolvenzordnung unterscheidet hauptsächlich zwischen dem so genannten Regelinsolvenzverfahren und dem vereinfachten Insolvenzverfahren, dem „Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe dazu Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung). Das Regelinsolvenzverfahren findet – vereinfacht – auf Unternehmen aller Art und auf Einzelunternehmen Anwendung, während das Verbraucherinsolvenzverfahren hauptsächlich bei Privatpersonen zur Anwendung gelangt. Im Regelinsolvenzverfahren wird die eingesetzte Person Insolvenzverwalter, im vereinfachten Verfahren Treuhänder genannt.

Sie können die unterschiedlichen Verfahren auch am gerichtlichen Aktenzeichen erkennen: IN für Regelinsolvenzverfahren und IK für Verbraucherinsolvenzverfahren.