Das Restrukturierungsverfahren
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Das Restrukturierungs-
verfahren

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Willkommen bei unserem Anwaltsbüro, geleitet von zwei Fachanwälten für Insolvenz- und Sanierungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung und Expertise. Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Fachwissen bei der Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens.

Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bietet eine neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung. Mit diesem Verfahren können Sie Ihre finanzielle und wirtschaftliche Situation analysieren, Verhandlungen mit Gläubigern führen und einen maßgeschneiderten Restrukturierungsplan entwickeln, um Ihre Schulden zu reduzieren und Ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich fortzusetzen.

Restrukturierung

Unser erfahrenes Team begleitet Sie während des gesamten Restrukturierungsprozesses. Hier ist ein Überblick über den Ablauf des Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG:

  1. Vorbereitung und Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu analysieren und einen Restrukturierungsplan vorzubereiten. Hierbei werden unter anderem die Schuldenstruktur, die Vermögenswerte und die Geschäftstätigkeit bewertet. Anschließend wird ein Antrag auf Eröffnung eines Restrukturierungsverfahrens bei einem zuständigen Gericht gestellt.
  2. Restrukturierungsverfahren: Nach der Antragstellung wird das Restrukturierungsverfahren eröffnet, und es wird ein vorläufiger Restrukturierungsbeauftragter bestellt. Dieser überwacht den Prozess und unterstützt Sie bei der Umsetzung des Restrukturierungsplans. Während des Verfahrens können Verhandlungen mit Gläubigern geführt werden, um beispielsweise Schulden umzustrukturieren oder Zahlungsfristen anzupassen.
  3. Restrukturierungsplan: Der Restrukturierungsplan ist der zentrale Bestandteil des Verfahrens. Er enthält Maßnahmen und Vorschläge zur Sanierung Ihres Unternehmens. Der Plan kann unter anderem die Reduzierung von Schulden, die Neugestaltung von Verträgen, den Verkauf von Vermögenswerten oder eine Kapitalerhöhung vorsehen. Der Restrukturierungsplan wird den Gläubigern zur Zustimmung vorgelegt.
  4. Gläubigerabstimmung: Die Gläubiger haben die Möglichkeit, über den Restrukturierungsplan abzustimmen. Dabei müssen bestimmte Mehrheiten erreicht werden, um den Plan zu genehmigen. Im Anschluss daran wird der Restrukturierungsplan dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt.
  5. Gerichtliche Bestätigung: Das Gericht überprüft den Restrukturierungsplan und bestätigt ihn, sofern er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im besten Interesse aller Beteiligten liegt. Nach der gerichtlichen Bestätigung wird der Restrukturierungsplan für alle betroffenen Gläubiger rechtsverbindlich.
  6. Umsetzung des Restrukturierungsplans: Nach der gerichtlichen Bestätigung wird der Restrukturierungsplan umgesetzt. Die im Plan festgelegten Maßnahmen werden durchgeführt, um Ihr Unternehmen wieder auf wirtschaftlich solide Grundlagen zu stellen und eine erfolgreiche Sanierung zu ermöglichen.

 

Sanierung

Unser Anwaltsbüro hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und erfolgreiche Sanierungen zu ermöglichen. Hier sind einige Leistungen, die wir als Fachanwälte für Sie erbringen können:

  • Analyse der finanziellen Situation: Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer Unternehmensfinanzen durch, um ein umfassendes Verständnis Ihrer Situation zu erlangen. Dies bildet die Grundlage für die Erstellung eines maßgeschneiderten Restrukturierungsplans.
  • Restrukturierungsplanung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen Restrukturierungsplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir beraten Sie bei der Auswahl der besten Strategien und Maßnahmen, um Ihr Unternehmen wieder auf solide wirtschaftliche Grundlagen zu stellen.
  • Verhandlungen mit Gläubigern: Wir übernehmen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um günstige Vereinbarungen zu erzielen. Dies kann die Umstrukturierung von Schulden, die Anpassung von Zahlungsplänen oder andere Formen der Entlastung beinhalten.
  • Vertretung vor Gericht: Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und alle rechtlichen Schritte ordnungsgemäß eingeleitet werden.
  • Krisenmanagement: Neben unserer juristischen Expertise bieten wir auch umfassendes Krisenmanagement. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Unternehmensstruktur zu verbessern, Kosten zu optimieren und operative Effizienz zu steigern.

 
Unser Ziel als Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist es, Ihr Unternehmen erfolgreich durch den Restrukturierungsprozess zu begleiten und Ihnen langfristige Perspektiven zu ermöglichen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, Expertise und unser Engagement, um Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre individuelle Situation zu besprechen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch nach vorheriger terminlicher Absprache zur Verfügung!

06432-64580 in Diez
0261-9144360 in Koblenz
06436-4013118 in Dornburg

oder per E-Mail an
verwaltung@seehaus-brands.de

Unser Experte zum Thema Insolvenzverwaltung:
Rechtsanwalt Sascha Rudolf Seehaus
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2007
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands seit 2013
Unser Experte zum Thema Insolvenzverwaltung:
Rechtsanwalt Alexander Brands
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Dr. Köhler & Seehaus GbR ab 2009
  • Partner des Insolvenz- & Zwangsverwaltungsbüros Seehaus & Brands seit 2013